Für unsere Kinder:

Eltern und Lehrerinnen – wir ziehen an einem Strang.

Bis zur Einschulung bestimmen die Eltern alleine über die Erziehung ihres Kindes. Dies ändert sich mit dem ersten Schultag. Eltern und Lehrer sind nun Partner bei der Erziehung ihres Kindes. Daher hat die Elternarbeit in der Schule eine große Bedeutung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine wichtige Grundlage für ein erfolgreiches Lernen der Kinder. Dazu gehören regelmäßige Informationen über Entwicklungen, Termine und Schwerpunkte in der Schule. Auf den Elternabenden wird über das Lernen in der Klasse und über Inhalte des Unterrichts informiert. Auch die schönen Schulfeste könnten wir ohne die Mitwirkung unserer Eltern nicht feiern!! Die Elternarbeit erfolgt auf verschiedenen Ebenen bzw. in verschiedenen Gremien, die nachfolgend näher beschrieben werden.

Die Klassenpflegschaft besteht aus allen Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Die Klassenpflegschaft tritt mindestens zwei Mal pro Schuljahr auf den Elternabenden zusammen, um Informationen über das Schulleben auszutauschen und um ggf. Lösungen für bestehende Probleme zu erörtern. Die Lehrerinnen berichten bei dieser Gelegenheit z. B. über den Unterricht oder über die Hausaufgaben. Dieser Informationsaustausch ist besonders wichtig für den Lernerfolg Ihres Kindes. Zu den Elternabenden laden die Vorsitzenden in Absprache mit der Klassenlehrerin ein. Sie bereiten die Sitzungen vor und moderieren sie. Der bzw. die Vorsitzende der Klassenpflegschaft und eine Stellvertretung werden auf dem ersten Elternabend des Schuljahres aus den Reihen der Elternschaft für ein Jahr gewählt. Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft sind das Bindeglied zwischen Eltern der Klasse, Schulpflegschaft und Lehrerkollegium.

Die Schulkonferenz hat eine Vielzahl von Rechten und Aufgaben, hierzu gehören die Zustimmung zu neu einzuführenden Schulbüchern und die Festlegung der variablen Ferientage. Darüber hinaus übernimmt der Schulkonferenz auch noch freiwillige Aufgaben, z. B. die Mitorganisation von Schulfesten, hat eine Vielzahl von Rechten und Aufgaben, hierzu gehören die Zustimmung zu neu einzuführenden Schulbüchern und die Festlegung der variablen Ferientage.